Reisebedingungen
Einleitende Hinweise
Diese Anweisungen und Bedingungen für die Reservierung und den Kauf von Pauschalreisen bilden einen integralen Bestandteil des Vertrags bzw. des Gutscheins, der zwischen Via Mea Travel und dem Reisenden/Reisevertragspartner abgeschlossen wird, der sich für eine Pauschalreise anmeldet.
1. Anmeldung und Vertragsabschluss
Der Reisende kann sich für eine von Via Mea Travel organisierte Reise in allen Via Mea Travel Geschäftsstellen, telefonisch, per Fax oder über andere Fernkommunikationsmittel sowie bei autorisierten Agenten anmelden. Durch die Unterzeichnung des Vertrages, des Gutscheins oder des Anmeldeformulars bzw. durch die Angabe seiner Kreditkartennummer beim Kauf von Dienstleistungen über Fernkommunikationsmittel akzeptiert der Reisende vollständig diese Reisebuchungsbedingungen, die er zuvor sorgfältig geprüft hat. Bei der Anmeldung zahlt der Reisende 30 % des Arrangementpreises (pro Person), sofern im Programm nichts anderes angegeben ist. Der Restbetrag muss spätestens 21 Tage vor Reisebeginn bezahlt werden, sofern im Programm nichts anderes geregelt ist (Ratenzahlung ausgenommen).
2. Preis und Leistungsumfang des Arrangements
Der Arrangementpreis umfasst in der Regel (sofern im Reiseprogramm nicht anders angegeben): Transportleistungen, Hotel- und Gastronomieleistungen sowie die Organisation der Reise. Falls im Programm angegeben, kann der Preis auch Flughafengebühren sowie die Kosten für fachkundige und örtliche Reiseleitung enthalten. Der Arrangementpreis umfasst nicht (sofern nicht anders vereinbart):
- Fakultative (nicht obligatorische) Ausflüge und Besichtigungen,
- Mögliche Kosten für die Beschaffung und Ausstellung von Visa,
- Eintrittskarten zu besuchten Einrichtungen.
Alle Arten von Sonderleistungen (Einzelzimmer, spezielle Ernährung usw.) zahlt der Reisende selbst und muss sie bei der Anmeldung bestellen. Verlangt der Reisende eine Sonderleistung während der Reise, wird diese direkt beim Reiseleiter oder Vertreter der Agentur in der Landeswährung bezahlt.
3. Recht auf Preiserhöhung und Recht auf Rücktritt wegen Preiserhöhung
Alle Reisepreise basieren auf dem Wechselkurs der kroatischen Kuna im Verhältnis zu Fremdwährungen. Via Mea Travel kann eine Erhöhung des vereinbarten Preises verlangen, wenn nach Vertragsabschluss Folgendes eintritt:
- Änderungen der Wechselkurse im Vergleich zum Veröffentlichungsdatum des Programms,
- Änderungen der Transportkosten (Treibstoff, Maut usw.),
- Änderungen der Tarife von Hoteliers und Transportunternehmen.
Via Mea Travel kann den Reisenden schriftlich oder mündlich über Preisänderungen informieren.
Zwanzig Tage vor Reisebeginn kann der Preis nicht erhöht werden, außer in den oben genannten Fällen. Der Reisende kann kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, wenn die Preiserhöhung mehr als 10 % des vereinbarten Preises beträgt, und zwar innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung. Erfolgt kein schriftlicher Rücktritt oder persönlicher Rücktritt im Via Mea Travel Verkaufsbüro, gilt die Preisänderung als akzeptiert. Bei Rücktritt wegen einer Erhöhung von mehr als 10 % besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Der Reisende verpflichtet sich, Preissteigerungen bis zu 10 % zu akzeptieren.
Die veröffentlichten Preise basieren auf Verträgen zwischen Via Mea Travel und ihren Partnern und müssen nicht den lokalen Preisen am Zielort entsprechen.
4. Kinderermäßigungen und andere Vergünstigungen
Bitte beachten Sie die Kinderermäßigungen sowie weitere im Programm speziell erwähnte Vorteile.
5. Reisedokumente
Alle Reisedokumente werden Ihnen spätestens 7 Tage vor Reiseantritt übermittelt, sofern im Programm nicht anders angegeben. Reisedokumente umfassen:
- bei Selbstanreise: Originalgutschein und eventuelle schriftliche Mitteilungen,
- bei Busreisen: Originalgutschein und Reiseprogramm,
- bei Flugreisen: Originalgutschein, Reiseprogramm und Flugticket.
6. Kategorisierung und Leistungsbeschreibung
Die angebotenen Unterkünfte in den Via Mea Travel Programmen werden gemäß der offiziellen Kategorisierung des jeweiligen Landes beschrieben, die zum Zeitpunkt der Programmausgabe gültig ist. Verpflegung, Komfort und weitere Leistungen der Hotels/Appartements unterliegen der Kontrolle der örtlichen Tourismusbehörden. Die Standards variieren und sind nicht vergleichbar.
Via Mea Travel übernimmt keine Verantwortung für mündliche oder schriftliche Informationen Dritter, die nicht im Einklang mit den offiziellen Programmbeschreibungen stehen.
7. Unterkunft in Zimmern/Appartements
Die Zuteilung der Zimmer/Appartements erfolgt durch die Rezeption vor Ort. Wird nicht ausdrücklich eine besondere Zimmer-/Appartementart vereinbart, akzeptiert der Reisende jede offiziell registrierte Unterkunftseinheit im beschriebenen Objekt.
Die Unterbringung ist in der Regel nicht vor 16 Uhr am Anreisetag möglich und muss am Abreisetag meist bis 10 Uhr verlassen werden.
Ankünfte nach 20 Uhr müssen vorher angekündigt werden, sofern nicht anders angegeben.
Haustiere sind nur in bestimmten Fällen und gegen Aufpreis erlaubt.
Die Anzahl der Betten bestimmt die maximale Anzahl der Gäste im Appartement. Es dürfen nicht mehr Personen als Betten gebucht werden. Kinder zählen als Erwachsene. Wenn zwei Personen ein gebuchtes Dreibettzimmer nutzen oder eine Person ein Doppelzimmer nutzt, sind 100 % des Arrangementpreises für das unbesetzte Bett zu zahlen. Bei teilweisen Stornierungen im Appartement erfolgt keine Rückerstattung, da der Preis für das gesamte Appartement gilt.
8. Kosten zusätzlicher Leistungen und Angebote auf Anfrage außerhalb der veröffentlichten Programme
Fordert der Reisende zusätzliche Leistungen oder Programme an, die nicht veröffentlicht oder noch nicht bepreist sind, verpflichtet er sich, bei der Anfrage eine Anzahlung von 10 % des voraussichtlichen Gesamtpreises zu leisten oder Via Mea Travel zu ermächtigen, denselben Betrag von der Kreditkarte abzubuchen.
Ist der Preis der Zusatzleistung unbekannt, muss eine Pauschale von 500 HRK gezahlt werden. Via Mea Travel informiert den Reisenden innerhalb von 5 Werktagen über die Verfügbarkeit. Der Reisende muss die volle Summe innerhalb von 24 Stunden nach Mitteilung bezahlen. Die Anzahlung wird angerechnet. Erfolgt keine Zahlung, behält Via Mea Travel die Anzahlung ein.
Wenn die Zusatzleistungen nicht verfügbar sind, erstattet Via Mea Travel die Anzahlung innerhalb von 2 Werktagen.
9. Reiserücktritt
Bei Stornierung behält Via Mea Travel vom Gesamtpreis:
- bis 30 Tage vor Abreise: 10 % des Preises, mindestens jedoch 100 HRK
- 29–22 Tage vorher: 25 %
- 21–15 Tage vorher: 40 %
- 14–8 Tage vorher: 80 %
- 7–0 Tage vorher: 100 %
- nach Reisebeginn: 100 %
Diese Gebühren gelten auch für Änderungen des Reisedatums, der Unterkunft oder Zimmerart. Findet der Reisende einen Ersatzreisenden, werden nur die Umbuchungskosten berechnet. Visagebühren sind nie erstattungsfähig.
Bei Stornierung oder Abbruch wegen Wetterbedingungen gelten dieselben Regeln. Für Charter-, Incentive-, Kreuzfahrten-, Sprach- oder Fernreisen sowie Feiertagsprogramme gelten besondere Stornobedingungen.
Mündliche Stornierungen müssen schriftlich bestätigt werden, andernfalls gelten sie als nicht erfolgt.
Ein freiwilliger Reiseabbruch berechtigt nicht zu einer Rückerstattung.
10. Rücktrittsversicherung
Wenn der Reisende befürchtet, die Reise eventuell stornieren zu müssen, kann er bei der Anmeldung eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Eine nachträgliche Buchung ist nicht möglich.
Die Prämie richtet sich nach dem Reisepreis und den Versicherungsbedingungen.
Die Prämie wird im Stornofall nicht erstattet. Visagebühren werden ebenfalls nicht erstattet.
Ohne abgeschlossene Rücktrittsversicherung gelten die Bedingungen gemäß Abschnitt 9.
11. Unfall-, Krankheits-, Gepäck- und Auslandskrankenversicherung
Die Reisepreise beinhalten keine Versicherungen. Diese können über einen Versicherer oder über Via Mea Travel abgeschlossen werden, wobei Via Mea nur als Vermittler fungiert. Reisende sollten die Bedingungen sorgfältig prüfen.
12. Stornierung oder Programmänderungen durch Via Mea Travel
Bei unzureichender Teilnehmerzahl kann Via Mea Travel die Reise bis 5 Tage vor Beginn absagen. Die Mindestteilnehmerzahl ist im Programm angegeben. Programmänderungen sind bei außergewöhnlichen Umständen möglich.
Flugzeiten, Routen oder Abreisetage können geändert werden, ohne Anspruch auf Entschädigung. Bei Stornierung durch Via Mea Travel erhält der Reisende eine vollständige Rückerstattung ohne Schadenersatz.
13. Reisedokumente
Reisende müssen gültige Dokumente besitzen. Ungültige Dokumente führen zu keinen Ansprüchen, und Schäden für Via Mea Travel sind zu ersetzen.
Bei Verlust oder Diebstahl trägt der Reisende die Kosten für neue Dokumente.
Via Mea Travel kann bei der Visabeschaffung helfen, übernimmt jedoch keine Verantwortung für behördliche Entscheidungen.
14. Devisen- und Zollvorschriften
Reisende müssen die Devisen-, Zoll- und gesetzlichen Bestimmungen Kroatiens und der Transit-/Zielländer einhalten. Verstöße und daraus entstehende Kosten trägt der Reisende selbst.
15. Gesundheitsvorschriften
Für einige Länder sind Impfungen vorgeschrieben. Der Reisende muss entsprechende Nachweise besitzen.
16. Gepäck
Fluggesellschaften bestimmen die Freigepäckmenge. Übergepäck ist kostenpflichtig.
Bei Busreisen sind zwei Gepäckstücke erlaubt.
Reisende müssen ihre Wertsachen aus dem Bus mitnehmen. Verlust oder Diebstahl unbeaufsichtigter Gegenstände liegt in der Verantwortung des Reisenden.
17. Reklamationen
Reisende sollen Beschwerden sofort vor Ort eintragen lassen, damit Fehler behoben werden können. Wird das Problem nicht gelöst, muss eine schriftliche Bestätigung eingeholt und der Reklamation beigefügt werden.
Reklamationen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Reiseende schriftlich eingereicht werden. Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
Der Veranstalter antwortet innerhalb von 14 Tagen, mit möglicher Verlängerung auf 28 Tage. Während der Bearbeitung verzichtet der Reisende auf Medienkontakte, Schlichtungen usw. Entschädigungen können maximal dem Wert der mangelhaften Leistung entsprechen.
Bei „Fortuna-System“-Reisen sind Reklamationen zur Unterkunft ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist Rijeka, kroatisches Recht gilt.
18. Pflichten von Via Mea Travel
Via Mea Travel ist verpflichtet, Dienstleistungen sorgfältig bereitzustellen und die Interessen der Reisenden zu wahren. Alle Leistungen werden wie im Programm beschrieben erbracht, außer bei höherer Gewalt. Wenn möglich, wird eine Alternative angeboten. Druckfehler sind vorbehalten.
19. Pflichten des Reisenden
Der Reisende muss sich an die Hausordnung und Transportregeln halten und andere Reisende nicht stören. Verursachte Schäden müssen sofort ausgeglichen werden. Bei störendem Verhalten kann Via Mea Travel die Reise beenden, ohne Kosten zu übernehmen. Bei Minderjährigen müssen die Eltern die Rückkehr organisieren.
20. Bedingungen im Luftverkehr
Die Bedingungen des Luftfahrtunternehmens sind verbindlich.
21. Versicherung bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs
Im Falle einer Insolvenz von Via Mea Travel müssen Reisende umgehend den im Vertrag angegebenen Versicherer kontaktieren.
22. Haftpflichtversicherung
Via Mea Travel verfügt über eine Haftpflichtversicherung für Schäden aufgrund nicht ordnungsgemäßer Vertragserfüllung.
23. Datenschutz
Reisende geben ihre Daten freiwillig an. Die Daten werden zur Leistungserbringung und Kommunikation genutzt.
Via Mea Travel gibt personenbezogene Daten nicht weiter, außer zur Erfüllung von Dienstleistungen (z. B. Versicherungen). Die Daten werden gemäß interner Richtlinien gespeichert.
Reisende stimmen der Nutzung zu Marketingzwecken zu.
24. Last-Minute und „Fortuna“-Reisen
Reisende, die Last-Minute- oder „Fortuna“-Reisen buchen, akzeptieren alle Risiken. Reklamationen sind ausgeschlossen. Garantiert werden nur Kategorie und Serviceart (Übernachtung, Halbpension, All-Inclusive usw.).
25. Reisen anderer Veranstalter
Diese Bedingungen gelten für Reisen von Via Mea Travel. Für Reisen, bei denen Via Mea als Vermittler auftritt, gelten die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Schlussbestimmungen
Die Anweisungen und Bedingungen für die Reservierung und den Kauf von Pauschalreisen treten am 1. März 2011 in Kraft.