Allgemeine Geschäftsbedingungen und Richtlinien

Reisevertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Richtlinien für touristische Dienstleistungen

1. Vertragsgegenstand
Der Gegenstand dieses Vertrags ist die Regelung der vertraglichen Beziehungen zwischen dem Reiseveranstalter – der Tourismus-Agentur Via Mea Travel und dem Reisenden bzw. dem Reisevertragsschließenden in dem Fall, wenn der Vertragsschließende diesen Vertrag im Namen einer dritten Person unterzeichnet, die als Reisender gilt (im weiteren Text der REISENDE). Dieser Vertrag beinhaltet auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Anweisungen für die Reisearrangements und bezieht sich auf das Reiseprogramm, das alle notwendigen Daten beinhaltet. Der Vertrag wird nach seiner Unterzeichnung durch einen Mitarbeiter der Agentur (Mitarbeiter der Agentur Via Mea Travel oder jeder anderen Agentur, die berechtigt ist, Reisearrangements von Via Mea Travel zu vertreiben) und den REISENDEN verbindlich, sobald der REISENDE den Gesamtbetrag des Reisearrangementpreises oder einen Teil des Preises bezahlt hat und die Zahlung des Restbetrags bis zu einem vereinbarten Datum unzweifelhaft sichergestellt hat. Sollte der REISENDE nicht in der Lage sein, den Vertrag persönlich zu unterschreiben, wird der Vertrag erst rechtsgültig, wenn Via Mea Travel den Gesamtbetrag des Reisearrangementpreises oder, sofern dies ausdrücklich vereinbart wird, einen Teil des Gesamtbetrags zusammen mit einer Dokumentation, die unzweifelhaft die Zahlung des Restbetrags bis zu einem vereinbarten Datum sicherstellt, erhält. Der REISENDE kann sich in allen Geschäftsstellen von Via Mea Travel und bei anderen bevollmächtigten Agenturen persönlich, telefonisch, per Fax, Internet oder mit Hilfe eines anderen Fernkommunikationsmittels zu einer Reise anmelden. Mit der Vertragsunterzeichnung ist der REISENDE verpflichtet, seine persönlichen Daten anzugeben und alle für die Reiseorganisation notwendigen Dokumente rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der REISENDE haftet für die Richtigkeit seiner Angaben, die für die problemlose Abwicklung seiner Reise erforderlich sind und akzeptiert alle sich aus diesem Vertrag und den Gesetzesvorschriften ergebenden Verpflichtungen.

2. Reservierung und Zahlung
Der REISENDE zahlt 15-30 % des Reisepreises bei der Anmeldung als Buchungsbestätigung (außer in Fällen, in denen das Programm es anders vorsieht-Gruppenreisen 80-100%). Der Rest des Reisepreises ist spätestens 14 Tage vor Reiseantritt zu bezahlen, oder es ist ein unumstrittener Beweis zu erbringen, dass der Gesamtpreis beglichen werden kann. Sollte der REISENDE bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt seine Zahlungspflicht nicht erfüllen, wird dies als Buchungsrücktritt ohne Möglichkeit der Erstattung der Anzahlung erachtet.   

3. Kategorisierung und Leistungsbeschreibung
Die in den Programmen von Via Mea Travel angebotenen Hotels, Apartements oder anderen Objekte werden gemäß der offiziellen Kategorisierung des jeweiligen Landes zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung beschrieben. Wir weisen darauf hin, dass sich die lokalen Kategorisierungen in den einzelnen Ländern deutlich unterscheiden. Unterkunft, Essen, Komfort und andere Leistungen werden von lokalen und staatlichen Tourismusverwaltungen beaufsichtigt, Unterkunfts- und Leistungsstandards sind verschieden und nicht vergleichbar. Via Mea Travel übernimmt keine Verantwortung für mündliche oder schriftliche Informationen, die ggf. von Via Mea Travel’ Mitarbeitern oder Dritten erteilt werden, jedoch nicht den Leistungs- und Objektbeschreibungen in Via Mea Travel’ Programmen für die jeweiligen Reisen entsprechen.
Die Zuteilung von Zimmern und Apartements wird von der Rezeption vor Ort vorgenommen. Sollte der REISENDE kein Zimmer/Apartement mit besonderen Eigenschaften vereinbart haben, nimmt er jedes im Reiseprogramm beschriebene Zimmer/Apartement an. Die Unterkunft kann nicht vor 16 Uhr am Tag des Leistungsbeginns in Anspruch genommen und muss, sofern im Programm nichts anderes vermerkt ist, bis 10 Uhr am letzten Tag der Leistung verlassen werden. Über eine spätere Ankunft im Hotel (nach 20 Uhr) muss der REISENDE Via Mea Travel spätestens einen Tag vor Reiseantritt unterrichten, es sei denn, die späte Ankunft ist im Reiseprogramm vorgesehen.
 
4. Von anderen Organisatoren / Reiseveranstaltern organisierte Reisen
Für alle Reisearrangements, bei denen Via Mea Travel der Hauptorganisator ist, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, außer in dem Fall, wenn Via Mea Travel ein Vermittler bzw. wenn Via Mea Travel nicht der Hauptorganisator der Reise ist. Solche Arrangements werden gesondert gekennzeichnet und unterliegen den allgemeinen Bedingungen des verantwortlichen Organisators. Via Mea Travel ist für die Umsetzung des Reisearrangements durch andere Organisatoren nicht verantwortlich. Mit der Unterzeichnung des Vertrags nimmt der REISENDE das Programm und die Reisebedingungen in vollem Umfang an.

5. Beschwerdebehandlung
Der REISENDE hat das Recht auf Beanstandung wegen Nichterfüllung der Vertragsleistungen. Der REISENDE muss seine Beanstandung in schriflicher Form an Via Mea Travel senden und zwar innerhalb von 8 Tagen ab dem Tag der Beendigung der Reise. Nach Ablauf der Frist von 8 Tagen vorgebrachte Beschwerden werden nicht mehr in Betracht gezogen. Wir möchten betonen, dass es im Interesse des REISENDEN liegt, in guter Absicht zu handeln und seinen guten Willen in Bezug auf die Lösung der Beschwerde noch im Laufe der Reise zum Ausdruck zu bringen. Die Beanstandung sollte schriftlich an Ort und Stelle (Rezeption, Transportfirma, Hotelbesitzer oder Reiseagentur) erfolgen. Vom jeweiligen Dienstleistungsanbieter muss eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt der Beschwerde angefordert werden. Jeder REISENDE bzw. Vertragsschließende muss seine Beschwerde separat vorbringen.  Via Mea Travel muss die Beschwerde im Laufe von 15 Tagen nach Erhalt erledigen. Die Antwort muss in der gleichen Form erfolgen, in der die Beschwerde eingegangen ist (E-Mail, per Post oder persönlich). Via Mea Travel wird nur Beanstandungen bearbeiten, für die der Nachweis erbracht wird, dass sie in schriftlicher Form an den Dienstleister vor Ort gerichtet wurden und dass die Beanstandung nicht sofort geklärt werden konnte. Falls es seitens Via Mea Travel zur Nichterfüllung des Programms gekommen ist, hat der REISENDE das Recht auf Entschädigung in Höhe der nicht erbrachten Dienstleistung. Bereits genutzte Dienstleistungen sowie  die Gesamtkosten des Arrangements sind von der Entschädigung ausgeschlossen. Schließt der REISENDE einen Vertrag für eine „last minute“-Reise (Reise im letzten Moment) oder für eine Reise, bei der der REISENDE den Namen der Unterkunft erst nach der Ankunft am Reiseziel erfährt (Angebote wie z. B. „fortuna“, „rulet“, „no name“, „as“, „jocker“ o. Ä.) ab, akzeptiert der REISENDE alle mit einer solchen Reise verbundenen Risiken. Derartige Reisen beinhalten ungewisse und von Via Mea Travel nicht beeinflussbare Faktoren. Der REISENDE hat sich für diese Reise vor allem wegen des günstigeren Preises entschieden und aus diesem Grund hat der REISENDE kein Beschwerderecht gegenüber Via Mea Travel.
Im Falle eines Rechtsstreits, der den Vertrag über Online-Vertrieb und Online-Dienste betrifft, kann der Verbraucher eine Beschwerde bzw. ein Verfahren zur Beilegung  des Rechtsstreits einleiten. Dies ist möglich über die Plattform für Online-Streitbeilegung unter folgendem Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Solange Via Mea Travel nicht über die Beanstandung entschieden hat, ist der REISENDE nicht berechtigt, Drittparteien wie z. B. Rechtsbeistände hinzuziehen oder Informationen an Medien weiterzugeben.

6. Personendatenschutz
Der REISENDE stellt seine Daten freiwillig zur Verfügung. Persönliche Daten des REISENDEN werden für die Realisierung vereinbarter Reisearrangements benötigt und für die weitere Kommunikation genutzt.Via Mea Travel ist verpflichtet, die persönlichen Daten nicht außerhalb des Landes weiterzugeben, außer für die Realisierung der vereinbarten Arrangements. Eine Ausnahme für das Weiterleiten der persönlichen Daten an Dritte besteht bei Vereinbarung von Reiseversicherungen, das heißt, falls der REISENDE eine Versicherung abschließt, werden seine Daten an die Versicherungsgesellschaft weitergeleitet. Die persönlichen Daten des REISENDEN werden in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Verwaltungsorgans betreffend die Sammlung, Verarbeitung und Aufbewahrung persönlicher Daten in einer Datenbank gespeichert. Der REISENDE ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für die Realisierung des vereinbarten Arrangements und für Werbeaktionen von Via Mea Travel verwendet werden dürfen.

  • Impressum
Via Mea Travel d.o.o. - Wir machen nur das was wir kennen und können. Und das macht uns zu einem zuverlässigen und kompetenten Ansprechpartner in allen Fragen rund um Reisen in Kroatien.

Via Mea Travel d.o.o.Wir machen nur das was wir kennen und können. Und das macht uns zu einem zuverlässigen und kompetenten Ansprechpartner in allen Fragen rund um Reisen in Kroatien.

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